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Brexit: UKCA

26. Oktober 2022 | 10:00-11:00 Uhr

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UKCA-Kennzeichnung

 

Alle aus der EU nach Großbritannien exportierten Produkte müssen ab dem 1. Januar 2023 den einschlägigen britischen Vorschriften und Normen entsprechen. Die CE-Kennzeichnung wird in Großbritannien nicht mehr gültig sein. Kennzeichnungspflichtige Produkte müssen künftig mit der UKCA-Kennzeichnung versehen werden.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie planen zu exportieren, ist es wichtig, dass Sie über die entsprechenden Genehmigungsverfahren und technischen Vorschriften informiert sind und diese anwenden, um Probleme beim Zoll oder bei der Inbetriebnahme zu vermeiden. Derartige Überlegungen sollten bereits in der Planungsphase angestellt werden. Die Genehmigungsverfahren sind unterschiedlich und richten sich nach den nationalen Anforderungen des Landes, in das das Produkt oder die Maschine eingeführt wird. Diese Verfahren und ihre jeweiligen Anforderungen müssen sorgfältig angewendet werden. Im Allgemeinen sind diese Anforderungen ähnlich und nicht übermäßig komplex, aber die europäischen Hersteller sind möglicherweise nicht mit diesen Vorschriften vertraut. Es ist daher von Vorteil, sich frühzeitig über die spezifischen Genehmigungsverfahren der jeweiligen Exportländer zu informieren.

Referentin


Anna Bührmann

TÜV Rheinland LGA Products GmbH

Ihre IHK-Ansprechpartnerin


Melanie Mischok

Referentin Internationale Märkte

Telefon: 0391 5693 138

E-Mail: melanie.mischok@magdeburg.ihk.de

Veranstaltungshinweise


Technische Voraussetzung
Der Teilnehmer benötigt ein internetfähiges Endgerät. Dies kann sowohl ein Tablet, ein PC oder ein Smartphone sein. 

 

Veranstaltungslink
Die Veranstaltung findet via Microsoft Teams statt. Der Veranstaltungslink wird ein Tag vor Veranstaltungsbeginn an Sie gesendet.