Nach dem neuen Energieeffizienzgesetz sind alle Unternehmen in Deutschland ab einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh bis zum 30. Juni 2024 verpflichtet, ihre Abwärme in das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betriebene Abwärmeportal einzutragen. Sollten Betriebe dem nicht nachkommen, drohen Bussgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Unser Referent, Erik Pfeifer, Referatsleiter Betrieblicher Klimaschutz DIHK, gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Anforderungen.
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Bitte melden Sie sich bis zum 28. Mai 2024 an.
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30. Mai 2024 I 13:00-15:00 Uhr I Online via MS Teams
Technische Hinweise
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Zugangslink
Das Webinar findet online statt. Den Link zur Teilnahme senden wir Ihnen zeitnah zum vereinbarten Termin.
Ihre IHK-Ansprechpartner
Kathleen Ardelt
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Umwelt und Energie Telefon: 0391 5693 451
Franziska Böckelmann
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Innovation und Umwelt Telefon: 0345/2126-409