Dörte Werner
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Referentin Allgemeine Rechtsauskünfte Telefon: 0391 5693 136 E-Mail doerte.werner@magdeburg.ihk.de
Ab dem 10. Juli 2027 gilt mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. Gegenstand der neuen Verordnung sind insbesondere zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Auch aus den weiteren Regelungen der Geldwäsche-Verordnung sowie aus der Geldwäsche-Richtlinie ergeben sich neue oder gegenüber bisher geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an Unternehmen aus Industrie und Handel.
Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Dörte Werner
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Referentin Allgemeine Rechtsauskünfte Telefon: 0391 5693 136 E-Mail doerte.werner@magdeburg.ihk.de
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SekundenGeldwäsche-Verordnung: Neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen
21. Oktober 2026
09:30 - 11:00 Uhr
Online