Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?

Praktische Ausgestaltung und arbeitsteilige Umsetzung des CRA

08. Oktober2026
10:00 bis 12:00 Uhr
 

online I für IT‑ und Sicherheitsverantwortliche 

„Was denn noch alles?“ – diese Reaktion ist verständlich, wenn Unternehmen auf neue Cybersicherheitsgesetze wie NIS-2 oder den Cyber Resilience Act blicken. 

Die Vielzahl an Regelungen wirkt auf den ersten Blick komplex und überfordernd. Gleichzeitig ist klar: Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob sich Unternehmen mit Cybersicherheit befassen müssen, sondern darum, wie dies strukturiert, angemessen und rechtssicher gelingt.

Die Webinarreihe setzt genau hier an. Sie bietet keine abstrakte Gesetzesübersicht, sondern einen juristisch fundierten Umsetzungsrahmen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. 

Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.

Hier die Aufzeichnung des ersten Webinars zum CRA: "Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Haftungsfragen" 

Anmeldung für den 08. Oktober 2026

Bitte nutzen Sie diesen Link zur Anmeldung 

direkt bei der DIHK

Agenda

Im Webinar werden folgende Aspekte behandelt:

  • Zu welchen Cybersicherheitsanforderungen verpflichtet der CRA?
  • Was muss von der Konzeption, über die Entwicklung und Herstellung bis zum Vertrieb von Produkten mit digitalen Elementen beachtet werden?
  • Welche Anforderungen gelten für Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates? Wie bemessen sich die Unterstützungsfristen?
  • Welche der Pflichten treffen den Hersteller, welche den Importeur oder Händler?
  • Können Herstellerpflichten auch Händler oder Importeure treffen?
  • Wie ist umzugehen mit der Lieferkette samt Komponenten Dritter sowie Open-Source-Software?
  • Wie und welche Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle sind der Aufsicht zu melden?
  • Wie funktioniert das EU-Konformitätsbewertungsverfahren?
  • Wie reagiert die Aufsichtsbehörde auf Pflichtverstöße?
  • Wie lassen sich die CRA-Pflichten arbeitsteilig im Unternehmen umsetzen?

     

Ansprechpartner

Sprecher

Martin Neumann

Mitarbeiter Digitalisierung und Innovation

IHK Magdeburg Tel.: +49 391 5693 155 E-Mail: martin.neumann@magdeburg.ihk.de

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Webinar 

Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?
08. Oktober 2026 I 10:00-12:00 Uhr