

Mitarbeiterentsendung ins Ausland
1. Juni 2023
12:30-14:00 Uhr
Online via MS Teams
Jede Dienstreise ins Ausland – auch für wenige Stunden – ist eine Entsendung. Genauer gesagt, handelt es sich immer dann um eine Entsendung, wenn ein Arbeitnehmer auf Weisung seines deutschen Arbeitgebers im Ausland eine Beschäftigung für diesen ausübt, die zeitlich begrenzt ist. Beispiele sind:
- Montage oder Wartung einer Maschine oder
- ein Geschäftsgespräch mit einem ausländischen Geschäftspartner oder
- ein Messebesuch im Ausland.
Mitarbeiterentsendungen ins Ausland sind komplex. Bevor Mitarbeiter ins Ausland entsendet werden, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vielzahl rechtlicher und praktischer Fragen klären. In dem Webinar „Mitarbeiterentsendung ins Ausland“ folgende Fragen beantwortet:
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen: Braucht der Mitarbeiter ein Visum? Wie funktioniert die Einreise ins Gastland? Muss der Mitarbeiter irgendwo angemeldet werden?
- Arbeitsrecht: Wer darf ins Ausland geschickt werden? Wie sollte ein Entsendvertrag aussehen? Welches Recht gilt?
- Sozialversicherung: Wann greift die deutsche Sozialversicherung? Warum schließt die Bundesrepublik Sozialversicherungsabkommen ab?
- Steuern: Wo müssen Mitarbeiter ihre Steuern zahlen? Was bringen Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich?
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Ihr IHK-Ansprechpartner

Melanie Mischok
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Referentin Internationale Märkte Tel.: 0391 5693 138 E-Mail: melanie.mischok@magdeburg.ihk.de

Technische Hinweise
Technische Voraussetzung
Der Teilnehmer benötigt ein internetfähiges Endgerät. Dies kann sowohl ein Tablet, PC oder Smartphone sein.
Zugangslink
Der Workshop findet online statt. Den Link zur Teilnahme senden wir Ihnen zeitnah vor dem Veranstaltungstermin zu.
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